Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 14.09.2005 - 17 Sa 1965/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Streit um den Bestand einer Versorgungszusage - Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aufgrund einzelvertraglicher Zusage, betrieblicher Übung oder aus Gründen der Gleichbehandlung ? Präklusion verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 1 Abs. 1 Satz 1, 1 b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 242 BGB, § 67 Abs. 4 ArbGG
Streit um den Bestand einer Versorgungszusage - Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aufgrund einzelvertraglicher Zusage, betrieblicher Übung oder aus Gründen der Gleichbehandlung ? Präklusion verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einzelvertraglicher Pensionszusagen; Erteilung einer wirksamen Versorgungszusage; Anspruch auf Gewährung betrieblicher Altersversorgung auf Grund betrieblicher Übung; Verteilung der Darlegungslast und Beweislast zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur ...
- LAG Düsseldorf
§§ 1 Abs. 1 Satz 1, 1 b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 242 BGB, § 67 Abs. 4 ArbGG
Streit um den Bestand einer Versorgungszusage - Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aufgrund einzelvertraglicher Zusage, betrieblicher Übung oder aus Gründen der Gleichbehandlung ? Präklusion verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unschlüssige Klage aus Versorgungszusage und betrieblicher Übung - Darlegungslast zum Gleichbehandlungsanspruch - Ausschluss verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz schon bei leichter Fahrlässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 05.11.2004 - 12 Ca 4784/04
- LAG Düsseldorf, 14.09.2005 - 17 Sa 1965/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 12.11.1985 - 3 AZR 606/83
Versorgungszusage - Feste Altersgrenze - Versorgungsordnung - Frauen - 60. …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.09.2005 - 17 Sa 1965/04
Alsdann obliegt es dem Arbeitgeber, seine Praxis offenzulegen und gegebenenfalls den Anschein einer betrieblichen Übung zu erschüttern - BAG, Urteil vom 29.10.1985 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung.